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Obligatorische Impfungen
Information für Reisende
Gelbfieber
Gelbfieber kommt nur in Afrika südlich der Sahara und in Südamerika vor.
Die Gelbfieberimpfung wird von gewissen Ländern obligatorisch verlangt, um einen Gelbfieberimport zu verhindern.
Transitvorschriften regeln die Einreisebedingungen für Transitpassagiere.
Gelbfieber kann auch in Ländern ohne Impfvorschriften vorhanden sein.
Die Informationen zur Notwendigkeit (Risiko oder Vorschrift) einer Gelbfieberimpfung befinden sich auf den Länderseiten.
Der Gelbfieberimpfausweis wird 10 Tage nach der ersten Impfung gültig und bleibt es de iure für 10 Jahre. Eine zweite Impfung ist sofort gültig.
Die Gelbfieberimpfung muss in einem Internationalen (gelben) Impfausweis (International certificate of vaccination or prophylaxis) eingetragen sein.
Eingetragen werden muss:
der Name der Krankheit (Gelbfieber)
das Impfdatum (Monat in Buchstaben, z.B. 1 January 2014)
der Impfstoff (Handelsname) mit Lotnummer
der impfberechtigte Arzt mit Unterschrift
Die Impfung muss beglaubigt sein. Der impfende Arzt braucht eine Gelbfieberimpfbewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Ärzte, die nicht ausdrücklich und namentlich befugt sind, dürfen keine Gelbfieberimpfung vornehmen.
Wenn aus medizinischen Gründen nicht gegen Gelbfieber geimpft werden darf, ist dies in einem Zeugnis für jede Reise schriftlich festzuhalten. Zeugnisse zur Impfbefreiung müssen vom Einreiseland nicht akzeptiert werden.
Meningokokken Meningitis
Eine Impfung gegen Meningokokken Meningitis wird von Saudi-Arabien für alle Pilger (Hadsch/Umra) und Mitarbeiter an den Einreisestellen verlangt, nachdem es in der Folge von Pilgerfahrten wiederholt zu Meningitisepidemien gekommen ist. Die Impfung muss mit einem quadrivalenten Impfstoff (gegen Serogruppen A, C, W135, Y) durchgeführt werden.
Die Impfvorschriften für Pilger werden jedes Jahr im Weekly Epidemiological Record der WHO publiziert, ebenso auf der Website des Ministry of Hajj in Saudi-Arabien.
Poliomyelitis
Poliofreie Länder können für Einreisende aus Ländern mit Polio Impfvorschriften erlassen (siehe Länderseiten). Auf der Grundlage der aktuellen epidemiologischen Daten veröffentlicht die WHO regelmäßig die Liste der Länder, die als polioinfiziert gelten.
Cholera
Die Choleraimpfung verhindert keine Ausbrüche. Unter bestimmten Bedingungen (bei bestimmten Reisen, z. B. bei Frachtreisen oder bei humanitären Einsätzen in Flüchtlingslagern oder Arbeiten in Slums) kann eine Impfung erforderlich sein.
Referenzen, Literatur und Websites:
- World Health Organization (WHO). Statement of the Twenty-Ninth Polio IHR Emergency Committee (20.08.2021).
- World Health Organization (WHO). The International Health Regulations (2005). http://www.who.int/ihr/publications/ihrbrief1en.pdf
- World Health Organization (WHO). International Certificate of Vaccination or Prophylaxis. http://www.who.int/ihr/IVC200_06_26.pdf
- Global Polio Eradication Initiative. Polio Public Health Emergency. https://polioeradication.org/
Aktualisierung: 26.10.2021
